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Vereinbarung für ein Foto-Shooting

 

Diese Vereinbarung dient dazu einen schönen Moment Eures Lebens für die Zukunft in Form von Bildern festzuhalten.

 Leistungsbeschreibung

  1. Die Fotografin wird sich am vereinbarten Tage zur vereinbarten Uhrzeit am Ort des Shootings einfinden und dort Fotos erstellen. Die Fotografin ist stets bemüht, die Fotos bestmöglich nach den Vorgaben der Kundschaft zu erstellen und bei Feierlichkeiten insbesondere alle Gäste abzulichten.

  2. Im Anschluss an das Shooting wird die Fotografin die digitalen Fotodateien sichten und eine Auswahl treffen. Die ausgewählten Fotos werden der Kundschaft in digitaler und ggf. nachbearbeiteter Form übermittelt werden. Die Fotografin wird die ausgewählten Bilddateien über einen Zeitraum von einem Jahr auf einer externen Festplatte sichern. Nach Ablauf des Jahres nach Beendigung des Auftrages steht es der Fotografin frei, die Fotodateien ohne vorherige Ankündigung zu löschen. Insoweit erklärt die Kundschaft bereits an dieser Stelle Ihre Zustimmung zur Löschung.

  3. Wenn möglich wird die Fotografin die Fotodateien per Email an die Kundschaft versenden. Bei größeren Dateienmengen wird die Fotografin diese über einen Downloardlink zur Verfügung stellen. Den Downloadlink wird die Fotografin der Kundschaft per Email zukommen lassen. Die Kundschaft ist sich dessen bewusst, dass es sich bei dem Web-Hoster um eine Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Die Kundschaft ist mit dieser Art der Übermittlung ausdrücklich einverstanden.

  4. Soweit die Kundschaft der Fotografin Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es der Kundschaft dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzen. Die Kundschaft versichert der Fotografin dies bereits im Vorfeld des Shootings die Zulässigkeit, sodass sich die Fotografin diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt.

 

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Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

  1. Eine kostenfreie Stornierung ist bei Outdoor-Shootings 2 Wochen vor dem Shootingtermin möglich. Eine Verschiebung ist immer möglich.

  2. Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Hannah Salzmann erhalten hat, hält sich Hannah Salzmann diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

  3. Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30 % des Gesamtbetrages (Entgelte für Shooting und Nutzungsgebühr) fällig . Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungsemail von Hannah Salzmann. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung  von 2 Wochen vor dem Shootingtermin zurück erstattet. Danach ist sie  als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten sowie der Betrag für bis Dato entstandene Aufwände. 

  4. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

  5. Ausnahmen hiervon sind Stornierungen aufgrund eines schweren Krankheitsfalls oder Todesfall (Familie). Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen. Die Stornierung des Shootings ist ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb zwei Kalenderjahren - ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Reservierungsgebühren darauf angerechnet.

  6. Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Shooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Shooting-Gebühr fällig.

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Absage durch Hannah Salzmann - Änderungen im Shooting-Ablauf

Kann Hannah Salzmann aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

  1. Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf, Terminverschiebung oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Hannah Salzmann umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Hannah Salzmann.

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Bearbeitung

Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Hannah Salzmann und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Hannah Salzmann. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. 

Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. 

Die Bilder werden grds. durch Hannah Salzmann etwas grundoptimiert. Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss. 

 

 Haftungsausschluss

Die Haftung der Fotografin ist -soweit gesetzlich zulässig- ausgeschlossen. Für Schäden, die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Ausführung stehen, haftet die Fotografin für eigenes oder für Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder ihres Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ihrer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Fotografin beruhen.

 

Abschlussbestimmungen

 Dieser Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragsänderungen sowie alle an seinen sonstigen mit nach oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstatt der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt zunächst diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbar langen Regelung so weit wie möglich entspricht. Sollte eine entsprechende Regelung nicht ersichtlich sein, so tritt an die Stelle der Regelungslücke die gesetzlichen Regelungen.

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Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Urheberin der bei einem Shooting entstandenen Fotos ist und bleibt die Fotografin. Die beim Shooting entstandenen Fotos dürfen von dem Kunden für private Zwecke (z.b. Fotoalben und Internet) in unveränderter Form genutzt werden. Insoweit überträgt die Fotografin der Kundschaft mit Übermittlung der Fotodateien dieses einfache Nutzungsrecht.

  2. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

  3. Eine Nachbearbeitung der Fotodateien oder Fotos sowie jegliche kommerzielle Nutzung setzt das schriftliche Einverständnis der Fotografin voraus.

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Die Fotos dürfen zum Zwecke der Werbung (z.B. als Expertise auf der Internetseite der Fotografin oder bei Instagram, etc.) von der Fotografin veröffentlicht werden:
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Vielen Dank!

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